Grundsätze der TelefonSeelsorge

  • Offenheit
    Die TelefonSeelsorge ist grundsätzlich offen für alle Fragen.
  • Anonymität
    Ihr Anruf bleibt grundsätzlich anonym. Sie müssen Ihren Namen nicht nennen und Ihre Rufnummer erscheint nicht in unserem Display. Da das Telefonat gebührenfrei ist, wird es später auch  nicht in einem Einzelverbindungsnachweis Ihrer Telefonrechnung aufgeführt.Die Anonymität im Rahmen der seelsorglichen Begleitung gilt auch für die Telefonseelsorgerin oder den Telefonseelsorger,die/der Sie begleitet.Die Anonymität kann von Seiten der TelefonSeelsorge zurückgenommen werden:
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    Wenn ein Anrufer, eine Anruferin ankündigt ein Kapitalverbrechen zu begehen
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    oder Dritte durch ein Vorhaben in eine (lebens-) bedrohliche große Gefahr zu bringen. Dies gilt insbesondere, wenn Minderjährige betroffen sind.
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    Wenn unser Angebot zum Anlass genommen wird, Gewalt (akustisch, verbal, emotional oder sexuell) gegen die bei der TelefonSeelsorge Mitarbeitenden auszuüben.
  • Verschwiegenheit
    Die Beratungs- und Seelsorgegespräche zwischen Ihnen und einer Telefonseelsorgerin oder einem Telefonseelsorger unterliegen der Verschwiegenheit. Das bedeutet, dass die Inhalte und Zusammenhänge des Gesprächs nicht weitererzählt oder veröffentlicht werden. Alle Telefonseelsorgerinnen und Telefonseelsorger haben sich schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.Es gibt hierzu zwei Besonderheiten:
    1.      Um eine qualifizierte Ausbildung gewährleisten zu können, werden zu Schulungszwecken Gespräche in Anwesenheit einer Kollegin oder eines Kollegen geführt, die natürlich auch zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Über diese Ausnahmesituationen werden Sie durch eine Ansage informiert.
    2.      Darüber hinaus sind zur Qualitätssicherung alle unsere Mitarbeitenden zur Supervision verpflichtet. Das bedeutet, dass sie ihre Arbeit reflektieren müssen. Auch dies geschieht nur im geschützten Raum der TelefonSeelsorge und dringt nicht nach außen.
  • Diskretion
    Die Telefonseelsorgerinnen und Telefonseelsorger gehen persönlich mit ihrer Zugehörigkeit zu einer TelefonSeelsorge-Einrichtung Dritten gegenüber diskret um. Jede Stelle ist verpflichtet, die Ausgestaltung im Umgang mit der Diskretion von Mitarbeitenden und der Einrichtung hinsichtlich des Maßes an Bekanntheit und Öffentlichkeit angemessen zu regeln.
  • Rund um die Uhr
    Die TelefonSeelsorge ist Tag und Nacht dienstbereit, auch an Wochenenden und Feiertagen, bundesweit unter den Rufnummern
    0800 - 111 0 111, 0800 - 111 0 222 und 116 123.
  • Weltanschauliche Offenheit
    Auf die Anrufenden wird weder religiöser noch politischer oder ideologischer Druck ausgeübt.
  • Internationale und nationale Grundsätze
    In der Charta von IFOTES (Internationaler Verband für TelefonSeelsorge) sind die internationalen Grundsätze der TelefonSeelsorge festgehalten. Über diese internationalen Regeln hinaus gibt es Regelungen der nationalen Verbände sowie  Satzungen und Konzeptionen der einzelnen Stellen. Diese dienen dazu, die Idee der TelefonSeelsorge entsprechend der nationalen und regionalen Gegebenheiten zu verwirklichen und konkrete Mindeststandards zu gewährleisten.
  • Qualitätssicherung der Arbeit der TelefonSeelsorge
    Sowohl die technischen Bedingungen, das Anrufverhalten von Menschen als auch ihre Probleme verändern sich im Laufe der Zeit. Um die Qualität der Arbeit zu gewährleisten, muss eine ständige Auseinandersetzung mit den Fragen der Zeit stattfinden. Das geschieht auf Verbandsebene unter anderem durch internationale oder nationale Kongresse, Weiterbildungen und Fachtagungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In den Stellen vor Ort bzw. bei regionalen und überregionalen Treffen werden hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig weitergebildet und supervidiert.